Referendum zur Umsetzung der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»

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Zur Steuerung der Zuwanderung hat das Parlament eine Lösung gewählt, die zwar die Gefährdung der bilateralen Abkommen mit der EU verhindert, mit der Bundesverfassung (Art. 121a) aber nicht so ganz im Einklang steht. Dies führt zu einem Vertrauens- und Legitimitätsproblem gegenüber unseren demokratischen Institutionen. Deswegen sollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in einer Volksabstimmung das letzte Wort in dieser Sache haben. Das Volk soll entscheiden!
 
Unterzeichnen Sie das Referendum jetzt! Wir brauchen 50'000 Unterschriften bis am 7. April 2017.

Warum das Referendum unterstützen?

Am 9. Februar 2014 haben 1'463'854 Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger (50,3 % der Stimmenden) die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» gutgeheissen. In der Folge wurde ein Artikel (Art. 121a) in die Bundesverfassung eingefügt, der festlegt, dass «die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz […] durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt [wird]», und in dem auch von einem «Vorrang» für Schweizerinnen und Schweizer die Rede ist. In einer Übergangsbestimmung wird verfügt, dass Artikel 121a innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden muss, und dass völkerrechtliche Verträge, die diesem Artikel widersprechen, «neu zu verhandeln und anzupassen» sind.

In der Tat widerspricht Artikel 121a den 1999 abgeschlossenen bilateralen Abkommen (die Bilateralen I) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, inklusive des Abkommens über die Personenfreizügigkeit. Das Volk (67,2% der Stimmbevölkerung) und 24 von 26 Kantonen haben die Bilateralen I in der Abstimmung vom 22. Mai 2000 angenommen. Eine solide Mehrheit hat den Grundsatz der Personenfreizügigkeit in Abstimmungen in den Jahren 2005 (56,0%) und 2009 (59,6 %) bestätigt.

Als Folge der Abstimmung vom 9. Februar 2014 ist es dem Bundesrat nicht gelungen, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU neu zu verhandeln. Für die EU ist die Personenfreizügigkeit eine der sog. «vier Freiheiten» der Union. Sie gedenkt nicht, diese zu gefährden. Eine einseitige Einführung von Höchstzahlen und/oder jährlichen Kontingenten von Seiten der Schweiz würde zum Bruch des Abkommens über die Personenfreizügigkeit führen und damit, aufgrund der «Guillotine-Klausel», auch zum Ende aller anderen bilateralen Verträge mit der EU. Damit würden auch die flankierenden Massnahmen, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz schützen, ungültig. Darüber hinaus sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die Bundesverfassung (Art. 5, Abs. 4) die Einhaltung vom Völkerrecht vorschreibt; zu diesem gehören auch die Bilateralen.

Am 16. Dezember 2016 hat das Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer beschlossen. Damit wurde versucht Artikel 121a umzusetzen, ohne die Bilateralen zu gefährden. Die Umsetzung sieht jedoch weder jährliche Höchstzahlen oder Kontingente, noch das Prinzip des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer vor und befolgt damit Artikel 121a nicht wortgetreu.

Dies führt dazu, dass verschiedene Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Meinung sind, dass das Parlament die Verfassung sowie den Auftrag des Volkes verletzt hat. Diese Schlussfolgerung ist gravierend, weil damit das Vertrauen in die demokratischen Institutionen bedroht wird.

In einer direkten Demokratie könnte die mangelnde Beachtung der Verfassung nur dann akzeptiert werden, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger diesen Schritt mittels einer Volksabstimmung gutheissen. Eine Entscheidung des Parlaments genügt dafür nicht. Es geht dabei nicht nur um das Vertrauen, sondern auch um das Prinzip der Legitimität von politischen Entscheidungen.

Aus diesen Gründen haben wir das Referendum betreffend die Umsetzung von Artikel 121a ergriffen. Es geht dabei nicht um ein Referendum gegen oder für die Lösung, die vom Parlament gewählt wurde, sondern darum, die Legitimität der demokratischen Institutionen der Schweiz zu verteidigen. Wir wollen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit dem Referendum die Stellungnahme in einer Volksabstimmung ermöglichen.

Durch das Referendum hat das Volk die Möglichkeit, den Weg, den das Parlament gewählt hat, zu bestätigen oder abzulehnen. Wenn eine solche Abstimmung nicht stattfindet, wird das Parlament auch in Zukunft beschuldigt werden, den Willen des Volkes in dieser Frage nicht beachtet zu haben. Sollte das Volk das Gesetz gutheissen, werden wir über eine grössere Klarheit und darüber hinaus über einen neuen Auftrag des Stimmvolkes verfügen. Wenn das Volk die Vorlage aber verwirft, wird der Bundesrat versuchen müssen, Artikel 121a durch eine Verordnung umzusetzen.

Wir können nicht auf die Abstimmung über die Volksinitiative RASA und/oder über einen allfälligen Gegenvorschlag von Seiten des Parlamentes warten, weil im Moment überhaupt nicht sicher ist, dass überhaupt eine Abstimmung über diese zwei Vorlagen stattfinden wird. Die Probleme, welche mit dem Vertrauen in die politischen Institutionen und der Legitimität derselben zusammenhängen, würden auf diese Weise nicht gelöst. Deshalb muss sofort gehandelt werden, indem wir das Referendum innerhalb der Referendumsfrist bis zum 7. April ergreifen.

Komitee ‘Referendum subito’

Lorenza Carrara, contabile, Pregassona TI *
Simon Demont, Bauzeichner, Schaffhausen SH
Mélanie Gai, consulente per la salute, Muralto TI
Dafne Ghisalberti, Klavierlehrerin, Luzern LU*
Gilles Kratzer, biostatisticien, Fribourg FR
Juan López-Martínez, journaliste indépendant non-RP, Nyon VD*
Raffael Sarbach, Dipl. Sozialpädagoge HF, Zuzwil SG*
Peter Seiler, Contract Manager, Basel BS
Nenad Stojanović, politologo, Gandria TI* (coordinatore)

* Mitglied der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz