Ja, etwas ist faul im Rechtsstaat Schweiz

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Parteiabgaben und politischer Druck auf die Justiz sind inakzeptabel. Die Justiz-Initiative wird das System der Richterwahl in der Schweiz grundlegend verbessern. 

19. November 2021

Nenad Stojanović*

«Ist wirklich etwas faul im Rechtsstaat Schweiz?», fragt der Rechtsprofessor Lorenz Langer, (Tages-Anzeiger, 1.11.21). Nein, schreibt er, weil sich die «gelebte Praxis» der Bundesgerichtswahl bewährt habe. Seine Argumentation überzeugt nicht. Sie verkennt die wichtigen Verbesserungen, die eine Reform im Sinne der Justiz-Initiative bringen würde. Die gravierenden Probleme des heutigen Systems werden schön geredet oder gar nicht thematisiert. 

Die Justiz-Initiative schlägt vor, dass eine Fachkommission, vom Bundesrat nominiert, alle Kandidatinnen und Kandidaten für ein Richteramt gemäss objektiven, fachlichen und persönlichen Kriterien prüft und eine Vorselektion erstellt. Das Los entscheidet, wer unter den vorselektierten Bestqualifizierten nominiert wird. Diese Fachkommission wird aber «nicht unpolitisch» sein, schreibt Langer, «liegen viele Lose im Topf» kann das Richteramt nicht «alleine nach Kompetenz» vergeben werden, da das Los «blind gegenüber individuellen fachlichen Stärken» ist.

Das ist aber eben, erstens, ein zentraler Vorteil vom Los! Gerechtigkeit ist seit je mit der Idee eines «Schleiers des Nichtwissens» (John Rawls) verbunden. Das Losverfahren ist eine Garantie, dass die Fachkommission nicht in der Lage sein wird, die Nominationen zu manipulieren.

Zweitens ist es irreführend zu suggerieren, dass das Los nicht geeignet ist, die beste Kandidatin zu nominieren. Irreführend, weil man davon ausgeht, dass es wirklich möglich ist, zu sagen, wer die oder der «Beste» unter einer Gruppe von gut qualifizierten ist. Studien beweisen, dass dies eben nicht möglich ist, weil die Mitglieder jedes Berufungsgremiums unterschiedliche Vorstellungen und (oft unbewusste) Vorurteile haben. Ich kann zum Beispiel meinen, der geeigneteste Kandidat ist derjenige, der die besten Fachkenntnisse, gemässen dem «H-Index» seiner Publikationen ausweist, auch wenn er sich nicht stilsicher, konzis und überzeugend in der Öffentlichkeit äussern kann. Sie aber können meinen, die beste Kandidatin ist diejenige mit den stärksten rhetorischen Fähigkeiten, auch wenn ihr «H-Index» gut aber nicht ausgezeichnet ist. Es ist gerade in solchen Kontexten, dass ein qualifiziertes Losverfahren die gerechtere Selektionsmethode ist. 

Heute hingegen hat eine Person mit ausgezeichneten, individuellen und fachlichen Stärken keine Chance, vom Parlament ins Richteramt gewählt zu werden, wenn sie parteiunabhängig ist oder wenn sie Mitglied einer Partei ist, die schon alle ihr zugewiesenen Plätze mit anderen Personen besetzt hat . 

Die SP-Tessin hat bereits entschieden, dass sie keine Parteiabgabe mehr von den kantonalen Richtern verlangt und hat einen Antrag in diesem Sinne auch der nationalen Partei gestellt. 

Es erstaunt auch, dass viele Kritiker die Mandatssteuer als eine «nationale Eigenheit» würdigen, wofür die internationalen Expertengremien (z.B. GRECO) wenig Verständnis haben. Nun: Viele Bürgerinnen und Bürgerinnen dieses Landes haben dafür eben kein Verständnis. Bei der Unterschriftensammlung war oft nur diese Information genug, um die Leute auf der Strasse zu überzeugen, die Justiz-Initiative zu unterschreiben. Und auch die Parteien beginnen langsam zu verstehen, dass die Parteiabgabe nicht eine nationale Eigenheit bleiben darf. Eine Motion der FDP verlangt, dass sie verboten sein muss. Die SP-Tessin hat bereits entschieden, dass sie keine Parteiabgabe mehr von den kantonalen Richtern verlangt und hat einen Antrag in diesem Sinne auch der nationalen Partei gestellt. 

Wir haben auch Beweise, dass es Parteien gibt, die die «Justiz instrumentalisieren» (so der ex-SVP Bundesgerichtsvizepräsident Yves Donzallaz; NZZ 9.9.20) indem sie die eigenen Richter regelmässig treffen, mit ihnen die Gerichtsfälle besprechen und schauen, wie die Grundsätze der Partei «in der Rechtsprechung am besten umgesetzt werden können» (sic!).

Dass doch etwas faul im heutigen System ist, sagt schlussendlich auch die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richtern, die vergeblich versucht hat, das Parlament zu überzeugen, einen Gegenvorschlag zur Justiz-Initiative zu formulieren.

* Der Autor ist SNF-Professor für Politikwissenschaft an der Universität Genf und Mitglied des Initiativekomitees.

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